Zollgebühren und Einfuhrsteuern können je nach Ihrer Lieferadresse, dem Versandort des Produkts und manchmal dem Ursprungsland der Ware anfallen.
Diese Gebühren werden von Ihren örtlichen Zollbehörden festgelegt, nicht von MWS, und wir können keine spezifischen Auskünfte darüber geben, welchen Betrag Sie möglicherweise zahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie eine Einfuhrgebühr an Ihre örtlichen Behörden zahlen müssen, Sie keine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf das Produkt an MWS gezahlt haben.
Um Ihnen die Vorbereitung zu erleichtern, geben wir auf der Produktseite stets den Versandursprung an. MWS versendet von mehreren Standorten, darunter die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Türkei, die USA und Brasilien.
Sie können im Abschnitt „Versand“ auf der Auktionsseite nachsehen, von welchem Büro Ihr Artikel versendet wird, wie im folgenden Beispiel dargestellt:
Wichtige Beispiele:
Sendungen von der EU in die EU (z. B. Niederlande nach Frankreich):
Die Mehrwertsteuer wird beim Bezahlvorgang berechnet, aber es fallen keine Einfuhrzölle an.Sendungen vom Vereinigten Königreich in die EU (z. B. Vereinigtes Königreich nach Frankreich):
Die Mehrwertsteuer wird beim Bezahlvorgang nicht berechnet, aber Einfuhrzölle können anfallen.
Bitte beachten Sie:
Einfuhrgebühren können entweder auf dem Land der Produktion des Artikels ODER dem Versandursprung basieren. Dies variiert je nach Land. Wir empfehlen, Ihre örtliche Zollbehörde zu kontaktieren, um zu bestätigen, ob bei Ankunft Ihres Pakets Gebühren oder Steuern anfallen werden.